ARA
(1) Abfallrechtsausschuss der LAGA, (2) Abwasserreinigungsanlage
Definition
ARA kann den Abfallrechtsausschuss der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) bezeichnen, der Fragen des Abfallrechts koordiniert. In der Umwelttechnik steht ARA auch für Abwasserreinigungsanlage, in der kommunales oder industrielles Abwasser gereinigt wird.