A
Amt
Definition
In der deutschen Verwaltungssprache bezeichnet „Amt" eine Behörde oder Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Es kann sowohl eine kommunale Verwaltungseinheit als auch eine übergeordnete staatliche Behörde bezeichnen.
Amt
In der deutschen Verwaltungssprache bezeichnet „Amt" eine Behörde oder Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Es kann sowohl eine kommunale Verwaltungseinheit als auch eine übergeordnete staatliche Behörde bezeichnen.