AbfKlärV

Klärschlamm-Verordnung

Umweltschutz

Definition

Die Klärschlamm-Verordnung (AbfKlärV) regelt in Deutschland die Verwertung von Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen in der Landwirtschaft. Sie legt Grenzwerte für Schadstoffe fest und bestimmt die Anforderungen an die Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzte Böden.