AdA

Angehöriger der Armee

Behörden

Definition

Ein Angehöriger der Schweizer Armee, also eine Person, die im aktiven Militärdienst der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht oder der Militärdienstpflicht unterliegt. Der Begriff wird im schweizerischen Militärrecht und in der Verwaltung verwendet.

Ähnliche Abkürzungen