a.D.
ausser Dienst
Definition
Zusatz zu einem Dienstrang oder Titel, der anzeigt, dass die Person aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist. Wird insbesondere bei Beamten, Offizieren und Hochschulprofessoren verwendet (z. B. „Prof. a.D.").
ausser Dienst
Zusatz zu einem Dienstrang oder Titel, der anzeigt, dass die Person aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist. Wird insbesondere bei Beamten, Offizieren und Hochschulprofessoren verwendet (z. B. „Prof. a.D.").