Ap

Außenprüfung (früher: Betriebsprüfung)

Behörden

Definition

Eine steuerliche Prüfung durch das Finanzamt, bei der die Buchführung und die steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens oder Steuerpflichtigen vor Ort überprüft werden. Die früher als Betriebsprüfung bezeichnete Maßnahme dient der Sicherstellung der korrekten Besteuerung.

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