AltölG

Altölgesetz

Behörden

Definition

Das Altölgesetz (AltölG) war ein deutsches Gesetz, das die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altöl regelte. Es schrieb vor, dass Altöl gesammelt, aufbereitet oder ordnungsgemäß entsorgt werden muss, um Umweltverschmutzung zu vermeiden. Die Regelungen wurden später in die Altölverordnung überführt.