AG

Aktiengesellschaft

Behörden

Definition

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform des deutschen Gesellschaftsrechts, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlage beschränkt, und die Gesellschaft wird durch einen Vorstand geleitet, der vom Aufsichtsrat überwacht wird. Die AG ist insbesondere für Großunternehmen geeignet und ermöglicht die Kapitalbeschaffung über den Aktienmarkt.

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