AdVermiG
Adoptionsvermittlungsgesetz
Definition
Das AdVermiG (Adoptionsvermittlungsgesetz) regelt in Deutschland die Vermittlung von Kindern zur Adoption. Es legt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Adoptionsvermittlung durch Jugendämter und anerkannte Vermittlungsstellen fest. Das Gesetz dient dem Schutz des Kindeswohls und stellt sicher, dass Adoptionen unter fachlicher Begleitung und Kontrolle stattfinden.