a.F.
alte Fassung
Definition
Juristische Kennzeichnung, die sich auf die vorherige Fassung eines Gesetzes oder einer Vorschrift bezieht – im Gegensatz zur neuen Fassung (n.F.).
alte Fassung
Juristische Kennzeichnung, die sich auf die vorherige Fassung eines Gesetzes oder einer Vorschrift bezieht – im Gegensatz zur neuen Fassung (n.F.).