Abkürzung: | VN |
Bedeutung: | VerwertungsNachweis |
Kategorie: | KFZ-Technik |
Erläuterungen: | Altautoentsorgung, Altfahrzeuggesetz, seit 1.7.2002, Demanch sind alle Halter von Fz der Klasse M1 und N1 verpflichtet, es einer anerkannten Annahmestelle oder Rücknahmestelle zu übergeben, falls sie es verschrotten lassen wollen. Diese wiederum bestätigen dem HAlter durch den VN die Überlassung des Fz. Die VN wird unbedingt zur Abmeldung des Fz bei derkfz-Zulassungsstelle benötigt. |