GDPDU
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Definition
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Die GDPdU (seit 2015 durch die GoBD abgelöst) regelten die Aufbewahrung digitaler Unterlagen und den Datenzugriff der Finanzverwaltung bei steuerlichen Außenprüfungen. Sie verpflichteten Unternehmen, steuerrelevante Daten in maschinell auswertbarer Form aufzubewahren und den Prüfern auf Anforderung Zugriff auf die EDV-Systeme zu gewähren.