öbv, öbuv
Öffentlich bestellt und vereidigt
Definition
Öffentlich bestellte und vereidigte (öbv/öbuv) Sachverständige werden von der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer bestellt. Sie erstellen Gutachten und Bewertungen, die vor Gericht und im Rechtsverkehr besonderes Vertrauen genießen.