BZV

Bargeldloser/Belegorientierter Zahlungsverkehr

IT/Elektro

Definition

BZV (Bargeldloser/Belegorientierter Zahlungsverkehr) bezeichnet die Abwicklung von Zahlungen ohne den physischen Austausch von Bargeld, wobei die Transaktionen durch Belege dokumentiert werden. Dazu gehören Überweisungen, Lastschriften und Scheckzahlungen, die über Kreditinstitute verarbeitet werden. Der BZV bildet die Grundlage des modernen Zahlungsverkehrs im Bankwesen.

Ähnliche Abkürzungen