EWR

Europäischer Binnenmarkt

Int. Organisationen

Definition

Der Europäische Wirtschaftsraum, der den EU-Binnenmarkt auf die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen ausdehnt. Das EWR-Abkommen gewährt diesen Ländern Zugang zu den vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes: freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.

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