z.G. und z.L.
zu Gunsten und zu Lasten
Definition
Buchhalterische Kurzformel für Gut- und Lastschriften in der kaufmännischen Buchhaltung. Wird in Kontoverfügungen und Abrechnungen verwendet.
zu Gunsten und zu Lasten
Buchhalterische Kurzformel für Gut- und Lastschriften in der kaufmännischen Buchhaltung. Wird in Kontoverfügungen und Abrechnungen verwendet.