S. & F.A.

shipping and forwarding agent (Schiffsspediteur)

Außenhandel

Definition

Die Abkürzung S. & F.A. steht für „shipping and forwarding agent" und bezeichnet einen Schiffsspediteur oder Frachtmakler. Dieser ist für die Organisation und Abwicklung von Seetransporten und Speditionsleistungen zuständig. Im internationalen Handel übernimmt der Shipping Agent die logistische Koordination zwischen Reedereien, Verladern und Empfängern.