i.p.a.

including particular average (Beschädigung von Waren eingeschlossen)

Außenhandel

Definition

Ein Fachbegriff aus der Transportversicherung, der besagt, dass die Versicherungspolice auch die Entschädigung bei Teilschäden an der versicherten Ware einschließt. Im Gegensatz zur FPA-Klausel sind damit auch Einzelhavarie und Beschädigungen abgedeckt.