I.B.

in bond (unverzollte Ware unter Zollverschluß)

Außenhandel

Definition

Ein Zollbegriff im internationalen Handel, der besagt, dass Waren unter Zollverschluss gelagert werden und noch nicht verzollt sind. Die Ware verbleibt in einem Zolllager, bis die Einfuhrabgaben entrichtet werden.