rkr.
rechtskräftig
Definition
Die Abkürzung rkr. steht für rechtskräftig und bezeichnet in der juristischen Fachsprache den Zustand, in dem eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr mit regulären Rechtsmitteln angefochten werden kann. Die Rechtskraft tritt ein, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist oder auf Rechtsmittel verzichtet wurde. Rechtskräftige Urteile sind verbindlich und vollstreckbar.