RabG

Rabattgesetz

Behörden

Definition

Das Rabattgesetz (RabG) war ein deutsches Gesetz, das die Gewährung von Preisnachlässen im Einzelhandel regelte und auf maximal drei Prozent Barzahlungsrabatt beschränkte. Es wurde 1933 eingeführt und galt bis zu seiner Aufhebung im Jahr 2001 im Zuge der Liberalisierung des deutschen Wettbewerbsrechts. Seitdem können Händler Rabatte in beliebiger Höhe gewähren.