LadSchlG
Ladenschlussgesetz
Definition
Steht für <b>Ladenschlussgesetz</b> – ein deutsches Bundesgesetz, das die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen regelt. Durch die Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz nun bei den Bundesländern, die eigene Ladenöffnungsgesetze erlassen haben.