i.d.F.
in der Fassung
Definition
Juristische Bezugsformel, die auf eine bestimmte Version oder Änderung eines Gesetzes oder einer Vorschrift verweist. Gibt an, welche Fassung eines Normtextes gemeint ist.
in der Fassung
Juristische Bezugsformel, die auf eine bestimmte Version oder Änderung eines Gesetzes oder einer Vorschrift verweist. Gibt an, welche Fassung eines Normtextes gemeint ist.