GWG

Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis netto 410 € AK)

Behörden

Definition

Selbstständig nutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu einem bestimmten Netto-Grenzwert. GWG können im Anschaffungsjahr sofort vollständig abgeschrieben werden.

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