GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Definition
Gesellschaftsform des deutschen Zivilrechts, bei der sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesellschaftsform des deutschen Zivilrechts, bei der sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.