BErzGG

Bundeserziehungsgeldgesetz

Behörden

Definition

Das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) regelte in Deutschland den Anspruch auf Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Es gewährte eine finanzielle Unterstützung während der ersten Lebensjahre des Kindes. Das Gesetz wurde 2007 durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) abgelöst.