BerlinFG

Berlinförderungsgesetz

Behörden

Definition

Abkürzung aus dem Bereich Recht. "BerlinFG" steht für "Berlinförderungsgesetz" und bezeichnet ein deutsches Bundesgesetz, das steuerliche Vergünstigungen und wirtschaftliche Fördermaßnahmen für West-Berlin vorsah, um die durch die Teilung Deutschlands entstandenen wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen.