VG

Verwaltungsgericht

Behörden

Definition

Ein Verwaltungsgericht (VG) ist ein Gericht der ersten Instanz in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit, das über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden entscheidet. Es befasst sich mit Klagen gegen Verwaltungsakte wie Baugenehmigungen, Asylbescheide oder beamtenrechtliche Entscheidungen. Übergeordnete Instanzen sind die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.

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