RAK

Regeln für die alphabetische Katalogisierung

IT/Elektro

Definition

Das maßgebliche deutsche Regelwerk für die einheitliche alphabetische Erfassung und Ordnung von Literaturnachweisen in Bibliothekskatalogen. RAK definiert Standards für die Ansetzung von Verfassernamen, Titeln und Körperschaften in der bibliothekarischen Katalogisierung.