RAK
Regeln für die alphabetische Katalogisierung
Definition
Das maßgebliche deutsche Regelwerk für die einheitliche alphabetische Erfassung und Ordnung von Literaturnachweisen in Bibliothekskatalogen. RAK definiert Standards für die Ansetzung von Verfassernamen, Titeln und Körperschaften in der bibliothekarischen Katalogisierung.